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Erbsünde–

Das Konzept der Erbsünde ist dem Judentum und dem östlichen Christentum völlig fremd, während es lediglich in der westlichen Kirche Akzeptanz erzielt hat. Darüber hinaus sind die christlichen und islamischen Konzepte der Sünde in bezug auf bestimmte Nuancen gegensätzlich. Zum Beispiel gibt es im Islam kein Konzept von einer „Sünde im Geist“; für einen Muslim wird ein schlechter Gedanke zu einer guten Tat, wenn er es ablehnt, danach zu handeln. Schlimme Gedanken zu überwinden und zu verwerfen, die immer unsere Köpfe befallen, wird eher als Grund für eine Belohnung angesehen, nicht für eine Strafe. Islamisch gesehen wird ein schlimmer Gedanke erst zu einer Sünde, wenn danach gehandelt wird.

An gute Taten zu denken, geht gegen die Natur des Menschen. Seit unserer Erschaffung hat sich die Menschheit historisch gesehen, wenn sie nicht durch gesellschaftliche oder religiöse Gründe eingeschränkt wurde, hemmungslos dem Bankett des Lebens mit Lust und Aufopferung hingegeben. Die Orgien der Selbstverwirklichung, die die Korridore der Geschichte gepflastert haben, haben nicht nur Individuen und kleine Gemeinschaften umhüllt, sondern auch große Weltmächte, die ihren Anteil an Devianz bis hin zur Selbstzerstörung gefressen haben. Sodom und Gomorra mögen die meisten Listen anführen, doch die größten Mächte der antiken Welt – einschließlich der griechischen, römischen und persischen Reiche, ebenso wie Dschingis Khan und Alexander der Große – tragen sicherlich ihren Teil an der unehrenhaften Erwähnung bei. Aber während Beispiele gemeinschaftlicher Dekadenz unzählbar sind, sind Fälle von individueller Korruption exponentiell noch häufiger.

Also sind gute Gedanken nicht immer der erste Instinkt der Menschheit. Daher gilt das islamische Verständnis, dass gute Taten eine Belohnung wert sind, auch wenn sie nicht ausgeführt werden. Wenn jemand einen guten Gedanken auch ausführt, wird Allah die Belohnung noch größer machen.

Das Konzept von der Erbsünde existiert im Islam einfach nicht und hat auch nie existiert. Für christliche Leser geht die Frage nicht darum, ob das Konzept von der Erbsünde heute existiert oder nicht, sondern ob sie in der Periode des christlichen Ursprunge existierte oder nicht. Insbesondere ob Jesus sie gelehrt hatte ?

Offensichtlich nicht. Wer auch immer sich dieses Konzept ausgedacht hat, Jesus kann es nicht gewesen sein, denn er lehrte wiederholt:
“Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solcher ist das Reich Gottes.” (Matthäus 19:14)

Wir sollten uns wohl wundern, wie “solcher” “das Reich Gottes” gebühren soll, wo doch die Ungetauften der Hölle geweiht sind. Entweder Kinder werden mit der Erbsünde geboren oder ihnen gebührt das Himmelreich. Aber die Kirche kann nicht beide Wege verfolgen. Hesekiel18:20 berichtet:

“Warum soll denn ein Sohn nicht tragen seines Vaters Missetat? Darum dass er recht und wohl getan und alle meine Rechte gehalten und getan hat, soll er leben. Denn welche Seele sündigt, die soll sterben. Der Sohn soll nicht tragen die Missetat des Vaters, und der Vater soll nicht tragen die Missetat des Sohnes; sondern des Gerechten Gerechtigkeit soll über ihm sein.”

Das 5.Buch Moses 24:16 wiederholt diesen Punkt. Es könnte der Einwand gemacht werden, dass es sich hier um das Alte Testament handelt, doch ist es nicht älter als Adam! Wenn es die Erbsünde seit Adam gibt, dann würde man sie inkeiner Schrift, egal welcher Zeit, verleugnet finden!

Der Islam lehrt, dass jede Person in einem Zustand der spirituellen Reinheit geboren wird, doch die Erziehung und die Ablenkung durch weltliche Vergnügungen können uns davon abbringen. Nichtsdestotrotz können Sünden nicht vererbt werden und nicht einmal Adam und Eva werden für ihre Sünden bestraft werden, denn Gott hat ihnen vergeben. Und wie kann die Menschheit etwas erben, das nicht länger existiert? Nein, islamisch gesehen werden wir alle unseren eigenen Taten entsprechend beurteilt werden, denn:

“…(Geschrieben steht,) dass keine lasttragende (Seele) die Last einer anderen tragen soll und dass dem Menschen nichts anderes zuteil wird als das, wonach er strebt.“ (Quran 53:38–39)
…und “Wer den rechten Weg befolgt, der befolgt ihn nur zu seinem eigenen Heil; und wer irregeht, der geht allein zu seinem eignen Schaden irre. Und keine lasttragende Seele soll die Last einer anderen tragen…” (Quran 17:15)

Jede Person wird die Verantwortung für ihre eigenen Taten tragen, aber kein Kind wird zur Hölle gehen, weil es nicht getauft worden ist und mit einer Sünde als Geburtsrecht belastet wurde – oder sollten wir sagen, als Geburtsunrecht?

Copyright © 2008 Laurence B. Brown—mit seiner Erlaubnis verwendet.
Die Website des Verfassers ist www.leveltruth.com. Er ist der Verfasser zweier Bücher über den Vergleich der Religionen mit den Titeln: MisGod’ed and God’ed, ebenso wie der islamischen Fibel: Bearing True Witness. Alle seine Bücher sind durch Amazon.com erhältlich.

 


Source: https://www.islamland.com/deu/articles/erbsnde—-

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